Pflegesachleistungen – was dahintersteckt und wer hat Anspruch
Pflegesachleistungen erhalten ambulante Pflegedienste, also keine privaten Familienangehörige. Anders als beim Pflegegeld wird dabei nichts direkt ausgezahlt, sondr die Pflegekasse bezahlt die Einsätze des Pflegedienstes bis zu den vorgesehenen Höchstbeträgen. Die Regelung und Höhen stehen in § 36 SGB XI.
Wichtig: Pflegesachleistungen gibt es in der Regel ab Pflegegrad 2. Wer nur Pflegegrad 1 hat, hat hier keinen Anspruch nach § 36 SGB XI.
Was der Pflegedienst macht, hängt vom Bedarf ab. In der Praxis geht es häufig um Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung im Alltag und je nach Vereinbarung auch um Dinge im Haushalt. Welche Leistungen im konkreten Fall passen, wird mit dem Pflegedienst abgestimmt.
Damit die Pflegekasse zahlt, muss der Pflegegrad festgestellt sein, die Versorgung muss im häuslichen Umfeld stattfinden und der eingesetzte Dienst muss zugelassen sein. Außerdem muss die Leistung bei der Pflegekasse beantragt werden. Klingt nach Formalien – ist aber wichtig, weil es sonst schnell zu Lücken oder falschen Abrechnungen kommt.
Viele Familien fragen sich, ob sie sich zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung entscheiden müssen. Nicht zwingend. Es gibt auch die Kombination aus beidem: Ein Teil läuft über den Pflegedienst, und für den Rest kann anteilig Pflegegeld gezahlt werden. Das nennt man eine Kombinationsleistung und man findet die gesetzlichen Regelungen in § 38 SGB XI (Kombination von Geldleistung und Sachleistung). Zum Pflegegeld ist alles in § 37 SGB XI geregelt. Interessant könnte in Einzelfällen auch die Leistungen aus § 38a SGB XI sein (Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen).
Ein sehr wichtiges Thema betrifft jedoch Angehörige, die selbst ihre Liebsten pflegen. Denn unter bestimmten Bedingungen zahlt die Pflegekasse für die Pflegeperson Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, was für die eigene Rente sehr wertvoll sein kann. Die Grundlage liefert § 44 SGB XI. Das kann besonders relevant dann sein, wenn regelmäßig und in nennenswertem Umfang gepflegt wird, die Pflege zu Hause stattfindet und die Pflegeperson nicht voll erwerbstätig ist. Ob das im Einzelfall erfüllt ist, hängt von den Angaben gegenüber der Pflegekasse ab – deshalb lohnt es sich, das sauber zu klären.
Trotzdem bleibt die Pflegeversicherung eine Teilabsicherung. Gerade wenn mehr Hilfe gebraucht wird, zusätzliche Einsätze nötig werden oder man bewusst mehr Betreuung organisieren möchte, reichen die gesetzlichen Beträge oft nicht aus. Dann entstehen Eigenanteile.
In solchen Fällen kann eine private Pflegezusatzversicherung nicht nur sinnvoll sein, sondern man entlastet Angehörige und kann eine entsprechende Qualität der Pflege sich sichern. Es ist ja allgemein bekannt, wenn Leistungen über das hinausgehen, was die Pflegekasse trägt – und man zusätzliche Hilfe privat organisiert und abrechnen muss, fehlt oft das nötige Einkommen oder Vermögen. Für viele Pflegebedürftige aber auch für die Angehörige ist das vor allem deshalb auch wichtig, weil mehr Unterstützung im Alltag oft auch mehr Ruhe und weniger Stress bedeutet.
FAQ - Häufige Fragen zu Pflegesachleistungen
Welche Leistungen zählen zu den Pflegesachleistungen?
Zu den Pflegesachleistungen gehören insbesondere:
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, zum Beispiel:
- Waschen, Duschen, Baden
- An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme - Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, etwa:
- Unterstützung bei der Alltagsgestaltung
- Beaufsichtigung und Anleitung - Hilfen bei der Haushaltsführung, z. B.:
- Reinigung der Wohnung
- Einkäufe
- Wäscheversorgung (je nach Leistungsvereinbarung)
Welche Leistungen im Einzelnen erbracht werden, richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und den Vereinbarungen mit dem Pflegedienst.
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen und auf was?
Ein Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Anerkannter Pflegegrad
Pflegesachleistungen können ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Pflegegrad 1 begründet keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. - Häusliche Pflege
Die Pflege muss in der eigenen Wohnung, im Haushalt von Angehörigen oder in einer anderen häuslichen Umgebung erfolgen. - Einsatz eines zugelassenen Pflegedienstes
Die Leistungen müssen durch einen ambulanten Pflegedienst mit Versorgungsvertrag oder einen zugelassenen Anbieter erbracht werden. - Antrag bei der Pflegekasse
Pflegesachleistungen müssen beantragt werden. Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Pflegegrades und der vorliegenden Unterlagen.
Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombination?
Pflegebedürftige müssen sich nicht zwingend zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung entscheiden. Das Gesetz sieht ausdrücklich auch die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI vor.
Das bedeutet:
- Ein Teil der Pflege wird durch einen Pflegedienst übernommen (Pflegesachleistung).
- Der verbleibende Pflegeanteil wird durch Angehörige oder andere Privatpersonen erbracht (anteiliges Pflegegeld).
Diese Kombination ist in der Praxis häufig sinnvoll, um professionelle Unterstützung mit familiärer Pflege zu verbinden.
Gibt es Rentenpunkte für pflegende Angehörige?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse für pflegende Angehörige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die rechtliche Grundlage ist § 44 SGB XI.
Rentenversicherungsbeiträge werden gezahlt, wenn:
- mindestens Pflegegrad 2 vorliegt,
- die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt,
- die Pflegeperson mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, pflegt,
- die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist,
- die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgt.
Die gezahlten Beiträge führen zu Entgeltpunkten und erhöhen damit den späteren Rentenanspruch. Für viele pflegende Angehörige ist dies ein wichtiger Ausgleich, wenn die eigene Erwerbstätigkeit wegen der Pflege eingeschränkt wird.
Grenzen der gesetzlichen Pflegeversicherung
So wichtig Pflegesachleistungen auch sind:
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ausdrücklich als Teilleistungssystem konzipiert. Die übernommenen Beträge reichen in vielen Fällen nicht aus, um den tatsächlichen Pflegebedarf vollständig zu finanzieren.
Das gilt insbesondere dann, wenn:
- zusätzliche oder umfangreichere Pflegeleistungen benötigt werden,
- Leistungen außerhalb der festgelegten Sachleistungskataloge gewünscht sind,
- mehr Zeit, Kontinuität oder individuelle Betreuung erforderlich ist.
In der Praxis entstehen daher häufig Eigenanteile, die von Pflegebedürftigen oder Angehörigen selbst getragen werden müssen.
Warum eine private Pflegezusatzversicherung für viele notwendig ist
Eine private Pflegezusatzversicherung hilft besonders, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichend sind (was fast immer der Fall ist). Durch die zusätzlichen Mittel aus der Pflegezusatzversicherung wird der Eigenanteil finanziert und schützt das eigene Vermögen (besonders wichtig für Partner und Familienangehörige).
Das ist aber nicht nur eine Geldfrage. Viele Pflegebedürftige empfinden es als sehr entlastend, wenn Leistungen möglich sind, die im Alltag spürbar helfen: mehr Zeit, verlässlichere Unterstützung, weniger Druck in der Versorgung. Und auch für Angehörige ist das oft ein Unterschied, weil nicht jede Lücke „privat“ aufgefangen werden muss und der Pflegebedürftige nicht die seelische Last tragen muss (solange man das noch wahrnehmen kann), dass Angehörige mit ihrem Einkommen und Vermögen die Zusatzkosten auffangen müssen.
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, ist eine private Pflegezusatzversicherung sehr sinnvoll. Und da Pflege nicht altersabhängig ist, sollte bereits ab Geburt eine Zusatzversicherung bestehen, je nach Alter mit unterschiedlichen Leistungshöhen. Wir beraten dazu als Makler und vermitteln passende Tarife ohne zusätzliche Beratungskosten. Damit lassen sich Kosten abfedern, die über die Leistungen der Pflegekasse hinausgehen.
Bert Heidekamp, Versicherungsmakler, Analyst und geprüfter sowie
international zertifizierter BDSF Sachverständiger für biometrische Risiken
Kontakt aufnehmen | Telefonberatung | Videokonferenz (vorher Termin vereinbaren)
-333333.png)

